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Geflügelpest: Schutz- und Überwachungszone in Orten der Gemeinden Süderholz aufgehoben

Aufhebung der Allgemeinverfügung tritt am 31. Januar 2022 in Kraft


Am 29. Dezember 2021 ist in einer Putenmastanlage in Klein Zastrow in der Gemeinde Dersekow, Landkreis Vorpommern-Greifswald aufgrund der klinischen Untersuchung und positiver Untersuchungsergebnisse auf hochpathogenes Influenza-A-Virus Suptyp H5N1 der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt worden.

Zu dem Ausbruch wurden Restriktionszonen eingerichtet, in denen Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest einzuhalten waren. Diese betrafen auch den Landkreis Vorpommern-Rügen in Orten bzw. den Ortsteilen der Gemeinde Süderholz - Behnkenhagen, Griebenow, Groß Bisdorf, Kandelin, Klein Bisdorf, Kreutzmannshagen, Lüssow, Schmietkow und Zarnewanz.

In den festgelegten Restriktionszonen traten seither keine weiteren Fälle von hochpathogener aviärer Influenza bei Hausgeflügel auf. Im Ausbruchsbestand wurden die Maßnahmen nach Artikel 68 der Verordnung (EU) 2016/429, i. V. m. Artikel 39 und 55 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 sowie S 44 Abs. 2 Geflügelpest-Verordnung durchgeführt. Infolge dessen gilt die Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln als erloschen und die angeordneten Schutzmaßnahmen sind aufzuheben.

Allgemeinverfügung Nr. 1/ 2022 zur Aufhebung der Allgemeinverfügung Nr. 25 / 2021 Tierseuchenverfügung zur Festlegung einer Überwachungszone wegen des Ausbruchs der hochpathogenen aviären Influenza (Geflügelpest, HPAI) vom 29.12.2021 

(Text: Landkreis Vorpommern-Rügen)

30.01.2022