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Wer als vollständig geimpft oder genesenen gilt

Letzte Aktualisierung am 23. Januar 2023

Impf- und Genesenen-Status

Vollständig geimpft oder genesen – Das trifft jetzt zu

Im Laufe der Corona-Pandemie hat sich teilweise geändert, wer zu welchem Zeitpunkt als vollständig geimpft oder genesen gilt. Seit dem 1. Oktober 2022 sieht der Status für Geimpfte und Genesene laut § 22a des Infektionsschutzgesetzes so aus:

Vollständig Geimpft und Genesen © Landkreis Vorpommer-Rügen
Vollständig Geimpft und Genesen © Landkreis Vorpommer-Rügen
Als vollständig geimpft gilt, wer... Als genesen gilt, wer...
  • drei Einzelimpfungen gegen Corona erhalten hat mit einem Abstand von 3 Monaten zwischen 2. und 3. Impfung oder
  • zwei Einzelimpfungen erhalten hat und
    • einen positiven Antikörpertest vor der 1. Impfung nachweist oder
    • eine Corona-Infektion vor der 2. Impfung mit PCR-Test nachweist oder
    • eine Corona-Infektion nach der 2. Impfung mit PCR-Test nachweist,
      • und wenn 28 Tage seit der Infektion vergangen sind
  • ungeimpft ist und nachweislich an Corona erkrankt war und die Testung
    • mindestens 28 Tage und
    • höchstens 90 Tage nach der Erkrankung zurückliegt und  
    • diese in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache
    • auf Papier oder digital z.B. in der Corona-Warn-App oder CoV-Pass-App nachweisen kann
  • der Impfausweis muss den Status bestätigen
    • in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache
    • in verkörperter Form (z.B. als gelber Impfausweis) oder
    • digital, z.B. in der Corona-Warn-App oder CoV-Pass-App
  • der Nachweis muss über eine Methode der Nukleinsäureamplifikationstechnik erfolgt sein, z.B. durch den Testnachweis aus dem Labor als
    • PCR-Test oder
    • PoC-NAT (Schnell-PCR) oder weitere


Gültigkeit von Isolations- und Genesenen-Nachweisen

Der Gesetzgeber hat im § 22a Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) bestimmt, wie die Geltungsfristen für die Genesenennachweise in Deutschland geregelt sind: Diese sind maximal 3 Monate (bzw. 90 Tage) gültig. Im Ausland können die Nachweise gegebenenfalls auch eine längere Gültigkeitsdauer haben.

Geltungsfrist der Genesenen-Nachweise

  • das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen
  • das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen
  • in anderen EU-Ländern kann der Genesenennachweis nach dem positiven Test bis zu 180 Tage lang gültig sein

Wichtig zu wissen:
Bürgerinnen und Bürger, die beim Landkreis Vorpommern-Rügen Widerspruch gegen die Gültigkeitsdauer einlegen wollen, sollten wissen, dass es dafür keine Grundlage gibt: Denn beim Genesenen-Nachweis handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt. Stattdessen beruht der Nachweis auf einem bundesweit gültigen Gesetz (§22a Abs. 2 Infektionsschutzgesetz IfSG). 

Wie lange ist das Impfzertifikat gültig?

Die Grundimmunisierung und damit der Impfnachweis über 2 Impfungen ohne Booster ist in ganz Europa 270 Tage lang gültig. Bislang gibt es für das Impfzertifikat mit der 3-fachen Impfung – also die Grundimmunisierung plus Auffrischungsimpfung – europaweit keine Beschränkung. Es ist möglich, dass sich das in der Zukunft ändert, abhängig von Änderungen beim Stand der Wissenschaft.

Reisen: Anerkennung von digitalen Zertifikaten in der EU

Das digitale Impfzertifikat der EU wird für grundimmunisierte Geimpfte 270 Tage lang bei grenzüberschreitenden Reisen anerkannt. Wer eine Booster-Impfung erhalten hat, bekommt damit, nach derzeitigem Stand (13.06.2022), sogar ein unbegrenzt gültiges Impfzertifikat. Auch Getestete oder Genesene können sich ein digitales COVID-Zertifikat nach EU-Verordnung 2021/953 ausstellen lassen. Inwieweit die entsprechenden Zertifikate auch in anderen Ländern Gültigkeit haben, muss individuell für das Reiseland geprüft werden. Dies ist z.B. möglich auf der Webseite des Auswärtigen Amtes unter Reise- und Sicherheitshinweisen

Das digitale Impfzertifikat ist aus technischen Gründen nur 365 Tage lang gültig und muss dann erneuert werden. 

Das digitale Zertifikat erneuern

Was ist zu tun, wenn das digitale Zertifikat abzulaufen droht? Die technische Ablauffrist des digitalen Zertifikats nach 365 Tagen, z.B. in der Corona-App, erfolgt bei allen digitalen Covid-Zertifikaten. Ganz unkompliziert kann es aber erneuert werden, in dem einfach die App aktualisiert wird. In den meisten Fällen erhalten die Nutzer etwa 28 Tage vor Ablauf der Zertifizierung eine Mitteilung auf ihren digitalen Geräten wie den Smartphones. 

Mehr dazu: Informationen der Bundesregierung

Wer stellt Genesenennachweise aus?

Das Gesundheitsamt des Landkreises Vorpommern-Rügen stellt keine Genesenennachweise mehr aus. Seit dem Frühjahr ist der Laborbericht, der den positiven Corona-Test belegt, als Isolationsbescheinigung gültig und anerkannt. Mit dem Laborbescheid kann bei der Hausärztin bzw. dem Hausarzt oder in einer Apotheke ein digitales Genesenen Zertifikat ausgestellt werden. Das Gesundheitsamt kann die Iso-Bescheinigung nur noch in Notfällen ausstellen, Genesenen Zertifikate werden gar nicht mehr in der Behörde erstellt. 


Quellen:

Zweite Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung
Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ab 18. März 2022
IfSG - Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen

Autor: Kirsten Tribe