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Förderung von klimafreundlichen Projekten in Ihrer Kommune!

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Ab sofort können unterschiedliche kommunale Akteure Anträge im Rahmen der neuen Kommunalrichtlinie des Bundes stellen. Finanziell unterstützt werden Maßnahmen mit strategischen und investiven Förderschwerpunkten des kommunalen Klimaschutzes im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).

Förderfähig sind zum Beispiel:

  • Strategische Klimaschutzmaßnahmen wie die Einstellung von Klimaschutzkoordinatoren, die Erstellung von Klimaschutz-(Teil)-Konzepten, der Aufbau und Betrieb kommunaler Netzwerke…
  • Investive Klimaschutzmaßnahmen wie Außen- und Innenbeleuchtung, Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität, Abwasserbewirtschaftung, Trinkwasserversorgung, Abfallwirtschaft…

Die Antragstellung ist ganzjährig vom 1.1.2022 bis zum 31.12.2027 möglich.

Die Förderquote ist abhängig von der Maßnahmeart.

Für Maßnahmen, die noch bis zum Ende 2022 eingereicht werden, gilt ein reduzierter Eigenmittelanteil von 5% bzw. 0% für finanzschwache Kommunen.

Finanzschwache Kommunen, das sind Kommunen, die an einem landesrechtlichen Hilfs- oder Haushaltssicherungsprogramm oder denen die Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht bescheinigt wird, erhalten dauerhaft eine erhöhte Förderquote.

Ihr Ansprechpartner für die Kommunalrichtlinie ist das Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (SK:KK)
     Tel.: +49 (0) 30 39001-170
     E-Mail: skkk@klimaschutz.de
     

Über die Website www.klimaschutz.de werden auch Seminare und Online-Sprechstunden angeboten.

23.02.2022