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Deutsch Fernsehlotterie/Deutsches Hilfswerk

Privatpersonen und Einrichtungen der öffentlichen Hand haben grundsätzlich keine Möglichkeit, Anträge zu stellen und eine Förderung zu erhalten. Gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen, die den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege angehören oder angeschlossen sind, erhalten den Förderantrag ausschließlich von den jeweiligen Verbänden.

Gemeinnützige freie Organisationen, die keinem Verband der Freien Wohlfahrtspflege zuzuordnen sind, müssen für eine Vorprüfung der Förderfähigkeit folgende Unterlagen an die Stiftung Deutsches Hilfswerk senden (Stiftung Deutsches Hilfswerk, Geschäftsstelle Köln,  Gereonstr. 18-32, 50670 Köln):  Freistellungsbescheid, Registerauszug, Satzung / Gesellschaftervertrag (aktuell genehmigt), angedachter Kosten- und Finanzierungsplan, Projektbeschreibung, geplanter Maßnahmenbeginn.

Förderkriterien für den Bereich Hilfe für Asyl und Flüchtlinge

Förderrichtlinie

Antragsformular

Verwendungsnachweis

 

Kontakt:
Stiftung Deutsches Hilfswerk (Geschäftsstelle Köln)
Gereonstraße 18 - 32
50670 Köln
Tel.: +49 221 / 91 40 99 - 0
Fax: +49 221 / 91 40 99 - 24
E-Mail: info@dhw-koeln.de