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Bundesaltenplan

Grundlegende und bedeutende Anliegen sind dabei:

  • Gewährung von Schutz und Hilfe im Alter, 
  • aktive Partizipation und Aktivierung der Potenziale von älteren Menschen und
  • Unterstützung von behinderten älteren Menschen für ihre selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

In der Richtlinie für den Bundesaltenplan ist festgelegt, welche Vorhaben und Maßnahmen von seniorenpolitisch engagierten Akteurinnen und Akteuren vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert werden können.

 

Bevor Sie sich auf die Suche nach den zahlreichen Dokumenten, die im Zusammenhang des Bundesaltenplans stehen, begeben, stellen wir Ihnen diese zum Abruf bereit:

 

Richtlinien für den Bundesaltenplan

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung

Gesamtantrag

Stammblatt (Anlage zum Gesamtantrag)

Ergänzende Angaben zum Gesamtantrag

Finanzierungsplan für Festbetragsfinanzierung

Finanzierungsplan für Fehlbedarfsfinanzierung

Ausgaben 

Einnahmen

Belegliste

Liste Referentinnen und Referenten

Rechtsbehelfsverzicht / Nutzungsrechteinräumung / Mittelabruf

Tätigkeitsdarstellung und -bewertung für Modellprojekte

Teilnehmerliste

Verwendungsnachweis zahlenmäßiger Nachweisung 


 

Kontakt

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Dienstsitz Berlin: Glinkastraße 24, 10117 Berlin

Postadresse: 11018 Berlin

 

E-Mail: info@bmfsfjservice.bund.de

Telefon: (030) 206 55 - 0 / (030) 201 791 30

Telefax: (03018) 555 - 440 0

Internet: www.bmfsfj.de