Bundesaltenplan
Grundlegende und bedeutende Anliegen sind dabei:
- Gewährung von Schutz und Hilfe im Alter,
- aktive Partizipation und Aktivierung der Potenziale von älteren Menschen und
- Unterstützung von behinderten älteren Menschen für ihre selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
In der Richtlinie für den Bundesaltenplan ist festgelegt, welche Vorhaben und Maßnahmen von seniorenpolitisch engagierten Akteurinnen und Akteuren vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert werden können.
Bevor Sie sich auf die Suche nach den zahlreichen Dokumenten, die im Zusammenhang des Bundesaltenplans stehen, begeben, stellen wir Ihnen diese zum Abruf bereit:
Richtlinien für den Bundesaltenplan
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
Stammblatt (Anlage zum Gesamtantrag)
Ergänzende Angaben zum Gesamtantrag
Finanzierungsplan für Festbetragsfinanzierung
Finanzierungsplan für Fehlbedarfsfinanzierung
Liste Referentinnen und Referenten
Rechtsbehelfsverzicht / Nutzungsrechteinräumung / Mittelabruf
Tätigkeitsdarstellung und -bewertung für Modellprojekte
Verwendungsnachweis zahlenmäßiger Nachweisung
Kontakt
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Dienstsitz Berlin: Glinkastraße 24, 10117 Berlin
Postadresse: 11018 Berlin
E-Mail: info@bmfsfjservice.bund.de
Telefon: (030) 206 55 - 0 / (030) 201 791 30
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