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Soziales

Förderung von Kleinprojekten

Kleinprojekte sollen bürgerschaftliches Engagement im Land unterstützen und werden entweder über zwölf oder über sechs Monate hinweg gefördert. Die Pauschale dafür beträgt 8200 Euro bzw. 5000 Euro.

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Förderung von Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen mit sozialer Aufgabenstellung

Ziel der Förderung ist die Unterstützung von sozialen und gesundheitlichen Vorhaben und Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Vorpommern-Rügen.

Förderfähig sind Vereine und Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie sonstige gemeinnützige freie Träger und Selbsthilfegruppen, soweit

  • sie ihren Sitz im Landkreis Vorpommern-Rügen haben bzw. dort Maßnahmen durchführen,
  • sie in das Vereinsregister eingetragen sind,
  • die ordnungsgemäße Geschäftsführung nachgewiesen wurde,
  • ihre Tätigkeit in besonderem Maße der Sicherung der Lebensgrundlage, dem gesundheitlichen, körperlichen, psychischen, pädagogischen oder wirtschaftlichen Wohl bedürftiger Personen dienen und daran ein erhebliches Interesse des Landkreises besteht

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Förderung im Bereich Soziales, Familie und Jugend

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern fördert Projekte in verschiedenen Bereichen.

Für mehr Informationen bitte

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Vorpommern-Fonds

Mit Mitteln des Vorpommern-Fonds sollen die wirtschaftlichen, sozialen, und kulturellen Entwicklungen, der gesellschaftliche Zusammenhalt und die regionale Identität im Landesteil Vorpommern zusätzlich gefördert werden.

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Europäischer Sozialfond (ESF)

Der Einsatz des Europäischen Sozialfonds zielt schwerpunktmäßig darauf ab, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landes zu unterstützen, mehr attraktive und werthaltige Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen und Männer zu schaffen, die soziale Teilhabe zu stärken und so zum Leitziel des Landes beizutragen, die Zukunft aus eigener Kraft zu gestalten. Dies beinhaltet Investitionen in die schulische Bildung, die berufliche Ausbildung und Weiterbildung zur Entwicklung von Wissen und Innovation im Land. Gleichzeitig sollen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf neue Zugänge zu Bildung und Arbeit eröffnet und damit Armutsrisiken reduziert werden.

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