Antragsverfahren
Antragsfristen
Für die Einreichung von Anträgen für Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II gelten folgende Einreichungsfristen, damit ein rechtzeitiger Maßnahmebeginn sichergestellt werden kann.
Beginn der Maßnahme |
Einzureichen bis |
01.01. |
31.10. des Vorjahres |
01.02. |
30.11. des Vorjahres |
01.03. |
31.12. des Vorjahres |
01.04. |
31.01. des laufenden Jahres |
01.05. |
28.02. des laufenden Jahres |
01.06. |
31.03. des laufenden Jahres |
01.07. |
30.04. des laufenden Jahres |
01.08. |
31.05. des laufenden Jahres |
01.09. |
30.06. des laufenden Jahres |
01.10. |
31.07. des laufenden Jahres |
01.11. |
31.08. des laufenden Jahres |
01.12. |
30.09. des laufenden Jahres |
Antragsunterlagen inkl. Anlagen
Für Antragsstellungen von Trägern für eine Arbeitsgelegenheiten § 16d SGB II sind ab sofort ausschließlich diese Formulare zu wenden.
- AGH Antrag224 kB
Die Formulare sind so konzipiert, dass sie nach dem Download auf dem Rechner ausgefüllt werden können. Danach sollten Sie ausgedruckt, unterschrieben und per Post an die im Briefkopf hinterlegte Anschrift gesandt werden.
Hinweis: Jede Arbeitsgelegenheit bedarf eines neuen, eigenen und vollständig ausgefüllten Antrages.
Anlagen zum Bewilligungsbescheid
Im Rahmen des Berichtswesen als Bestandteil des Bewilligungsbescheides zur Förderung einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16 d SGB II sind bindend diese Vorlagen ab sofort zu verwenden.