Antragsverfahren
Der Antragstellung eines Trägers geht i.d.R. ein Planungsgespräch mit dem Eigenbetrieb Jobcenter Vorpommern-Rügen voraus. Hier erfolgt eine, am regionalen Bedarf orientierte, Abstimmung zu Einsatzorten, Maßnahmeinhalten, Anzahl der Teilnehmer*innen, Maßnahmezeiträumen und Tätigkeiten. Für eine Antragstellung sind ausschließlich die bereitgestellten Formulare auf der Homepage des Landkreises Vorpommern-Rügen zu verwenden.
Erforderliche Maßnahmekosten werden nach § 16d Abs. 8 SGB II nur auf Antrag gewährt – sie sind zweckgebunden und daher nur für die bewilligte Maßnahme einzusetzen.
In den Maßnahmekosten sind u.a. enthalten:
- Betreuungspersonal/Vorarbeiter (inkl. Anteile Berufsgenossenschaft)
- Arbeitsmaterial für Teilnehmende
- Miete und Leasing für Geräte
- Leasing für PKW
- Mieten und Mietnebenkosten für Werkstätten
- Projektbezogene Versicherungen (Haftpflicht/Unfall)
- Fahrkosten für Betreuung
- Kosten f. Arbeitssicherheit/Arbeitsschutzbelehrung
- Kosten für Arbeitsbekleidung u. Arbeitsschutzbekleidung
- Weitere Sachausgaben
Die Prüfung der Antragsunterlagen jeder einzelnen Maßnahme erfolgt durch den Eigenbetrieb Jobcenter nach den Fördervoraussetzungen Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und Wettbewerbsneutralität sowie nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Erforderlichkeit. Förderfähige Maßnahmen werden mit einem rechtsmittelfähigen Bescheid bewilligt.
Die Besetzung erfolgt mittels Zuweisungsbescheid durch den Eigenbetrieb Jobcenter unter Beachtung der Nachrangigkeit gegenüber Vermittlungen in Arbeit/Ausbildung, Qualifizierung oder anderen Eingliederungsinstrumenten.
Antragsfristen
Für die Einreichung von Anträgen für Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II gelten folgende Einreichungsfristen, damit ein rechtzeitiger Maßnahmebeginn sichergestellt werden kann.
Beginn der Maßnahme |
Einzureichen bis |
01.01. |
31.10. des Vorjahres |
01.02. |
30.11. des Vorjahres |
01.03. |
31.12. des Vorjahres |
01.04. |
31.01. des laufenden Jahres |
01.05. |
28.02. des laufenden Jahres |
01.06. |
31.03. des laufenden Jahres |
01.07. |
30.04. des laufenden Jahres |
01.08. |
31.05. des laufenden Jahres |
01.09. |
30.06. des laufenden Jahres |
01.10. |
31.07. des laufenden Jahres |
01.11. |
31.08. des laufenden Jahres |
01.12. |
30.09. des laufenden Jahres |
Antragsunterlagen inkl. Anlagen
Für Antragsstellungen von Trägern für eine Arbeitsgelegenheiten § 16d SGB II sind ab sofort ausschließlich diese Formulare zu wenden.
- AGH Antrag208 kB
Die Formulare sind so konzipiert, dass sie nach dem Download auf dem Rechner ausgefüllt werden können. Danach sollten Sie ausgedruckt, unterschrieben und per Post an die im Briefkopf hinterlegte Anschrift gesandt werden.
Hinweis: Jede Arbeitsgelegenheit bedarf eines neuen, eigenen und vollständig ausgefüllten Antrages.
Anlagen zum Bewilligungsbescheid
Im Rahmen des Berichtswesen als Bestandteil des Bewilligungsbescheides zur Förderung einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung nach § 16 d SGB II sind bindend diese Vorlagen ab sofort zu verwenden.