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Förderung von Mikroprojekten aus dem Europäischen Sozialfonds


Für die Förderung von Mikroprojekte zum Auf- und Ausbau zivilgesellschaftlicher und demokratiestärkender Prozesse in Kommunen, Vereinen und bei Verbänden kann eine Pauschale in Höhe von 500,00 € aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds beantragt werden. Das können zum Beispiel Zukunftswerkstätten oder andere Veranstaltungen mit Beteiligungsformaten, Projekttage oder Projektgruppen, Vernetzungstreffen oder Konferenzen, Demokratiefeste, Ausstellungen, Gruppenfahrten sein, an denen mindestens fünf Personen beteiligt sind und die einen Zeitumfang von mindestens vier Stunden (ohne Vor- und Nachbereitungszeit) haben.

Die Antragstellung ist einfach:

Der Antrag kann durch eine juristische Person, zum Beispiel einen Verein, einen Verband, ein Unternehmen aus Ihrer Region, die Gemeinde, oder das Amt, ganzjährig gestellt werden. Füllen Sie das Antragsformular aus und beschreiben Sie Ihr Vorhaben (Ziele, Zielgruppen, Notwendigkeit des Projektes, Ablaufplan, Kooperationspartner). Senden Ihren Antrag ca. vier Wochen vor der geplanten Maßnahme auf dem Postweg an das Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V Abteilung Förderangelegenheiten Friedrich-Engels-Str. 47 19061 Schwerin sowie elektronisch an die Landeszentrale für politische Bildung / Landeskoordinierungsstelle für Demokratie und Toleranz: g.peter@lpb.mv-regierung.de .

Die Antragsunterlagen sowie weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales M-V unter Förderung.

07.04.2022