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Aktuelle Hinweise

Hier finden Träger von Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW), von Maßnahmen bei einem Träger (MAT) und von Arbeitsgelegenheiten (AGH) aktuelle Hinweise für die Betreuung von Leistungsberechtigten nach dem SGB II. 

Zum 01.01.2025 wird es Änderungen bei Maßnahmen zur Förderung beruflicher Weiterbildung und beruflicher Rehabilitation geben.

Der Bundestag beschloss im Dezember 2023 das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024. Darin werden u.a. Änderungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung und für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation beschlossen.

Die Zuständigkeit für Beratung, Bewilligung und Finanzierung für die Förderung beruflicher Weiterbildung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird von den Jobcentern (SGB II) auf die Agenturen für Arbeit (SGB III) übertragen.

Die Bewilligungs- und Finanzierungsverantwortung für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) als Rehabilitationsträger wird von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übertragen.