Förderung von Projekten zur Kriminalitätsvorbeugung
Anträge können im Rahmen eines Förderprogramms für Präventionsarbeit eingereicht werden
Im Land Mecklenburg-Vorpommern besteht seit über 20 Jahren ein spezielles Förderprogramm für Präventionsarbeit: Dadurch wird in unserem Bundesland gesamtgesellschaftliche Präventionsarbeit auf Landes- und Kommunalebene ermöglicht, wobei diese über den Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung (LfK) nicht nur organisiert und koordiniert, sondern auch finanziell gefördert wird.
Der LfK Mecklenburg-Vorpommern fördert auch im nächsten Jahr wieder Projekte zur Kriminalitätsvorbeugung. Die Anträge sind bis zum 10. Oktober 2022 beim Kommunalen Präventionsrat, Katharina Hoffmann, Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund, einzureichen.
Die Antragsunterlagen sowie weitere Informationen befinden sich auf der Seite des Kommunalen Präventionsrates.