Information zur flächendeckenden Aktualisierung der tatsächlichen Nutzung im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) in Mecklenburg-Vorpommern
Für die Erhebung und Führung der tatsächlichen Nutzung im Liegenschaftskataster sind die unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden und die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure zuständig.
Die Erhebung der tatsächlichen Nutzung wird in der Verwaltungsvorschrift zur Führung des Liegenschaftskatasters im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) in Mecklenburg-Vorpommern (ALKISVV M-V) in der Anlage 8 „ALKIS-Nutzungsartenkatalog M-V“ geregelt.
Mit zunehmender Digitalisierung der Verwaltung und Wirtschaft steigen die Anforderungen der Nutzer an vollständige und aktuelle Daten des Liegenschaftskatasters. Hinzu kommt, dass die tatsächliche Nutzung im ALKIS zurzeit eine Vermischung der Bodenbedeckungs- und Bodennutzungsinformationen enthält. Ab 2024 sind daher die Landbedeckung und die Landnutzung aus der tatsächlichen Nutzung abzuleiten, getrennt zu führen und bereitzustellen.
Beschrieben wird die tatsächliche Nutzung als die zum Zeitpunkt der Erhebung vorgefundene tatsächliche und dauerhaft bodengleiche (primäre) Nutzung (Realwelt) unter Berücksichtigung der vorhandenen Gebäude und Anlagen. Kurzzeitig anderweitige Nutzungen bleiben dabei unberücksichtigt.
Im Rahmen der flächendeckenden Aktualisierung der tatsächlichen Nutzung für einen Zeitraum von etwa 5 Jahren werden alle im ALKIS vorhanden Nutzungen überprüft und aktualisiert. Die grundlegenden Informationen sollen digitalen Luftbilddaten (Digitalen Orthophotos) mit einer Bodenauflösung von 10 cm entnommen werden. Weitere Quellen stellen die fachlichen Informationen der Topographischen Landesaufnahme (Digitales Basis-Landschaftsmodell), des Feldblockkatasters und der Forstgrundkarte dar. Im Zweifelsfall werden Vor-Ort-Besichtigungen, sogenannte Feldvergleiche, durchgeführt.
Im Falle der Änderung der Wirtschaftsart von Grundstücken ergeht eine Fortführungsmitteilung an die Grundbuchverwaltung.
Die Feststellung der tatsächlichen Nutzung ist kein Verwaltungsakt im Sinne des Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V) und kann daher nicht durch Widerspruch angefochten werden. Es erfolgt mit der Festsetzung der aktuellen tatsächlichen Nutzung keine Bodenwertsteigerung oder -minderung. Sie übt keine rechtliche Wirkung auf den Bodenwert aus. Anderweitige rechtliche Festlegungen (z. B. planerische Festsetzungen gemäß Baunutzungsverordnung) werden durch die Feststellung ebenfalls nicht berührt.
Sollte durch die Übernahme der Nutzungen in andere Verzeichnisse (z. B. Finanzamt, Zweckverbände) ein rechtlicher Nachteil (z. B. im Rahmen der Besteuerung, Gebührenerhebung) erwachsen, so kann gegen von dort ergangene Verwaltungsakte Widerspruch eingelegt werden.
Eine Übersicht über den Bearbeitungstand kann hier abgerufen werden.
Für Rückfragen steht der
Fachdienst Kataster und Vermessung
Tribseer Damm 1a
18437 Stralsund
Tel: 03831 / 357 2773
gerne zur Verfügung.