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Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen

Fachdienst Umwelt informiert zum Umgang mit pflanzlichen Abfällen aus Gärten

Kompostierung im Garten © pixabay
Kompostierung im Garten © pixabay

Das prächtige Farbspiel des Laubs ist nicht der einzige Grund, weshalb man sich im Herbst in den Garten begibt. Wer jetzt ein wenig Arbeit in sein Grundstück steckt, kann sich im Frühjahr über blühende Ergebnisse freuen. Doch wohin mit den dabei anfallenden Gartenresten?

Pflanzliche Abfälle, die auf nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken anfallen, sind auf dem Grundstück durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Einbringen in den Boden oder Kompostieren zu entsorgen. Im Landkreis steht mit der Biotonne zudem ein Erfassungssystem zur Verfügung, welches die Abfälle bürgernah im Abholsystem entsorgt. Daneben nimmt der Landkreis Grünabfälle auf den Wertstoffhöfen entgegen. Zulässig ist es Derbholz zu Brennholz aufzuarbeiten.

Ausnahmsweise, wenn in seltenen Fällen diese Entsorgungswege nicht möglich oder nicht zumutbar sind, dürfen pflanzliche Abfälle vom 1. bis zum 31. Oktober werktags zwei Stunden täglich in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr verbrannt werden. Dabei ist der Brandschutz zu beachten. Der Landkreis geht davon aus, dass die Gartenbesitzer mit dieser Möglichkeit, auch wegen der mit der Verbrennung einher gehenden Beeinträchtigungen der Umwelt und der Nachbarschaft, äußerst verantwortungsvoll umgehen.

Windbruch, der auf Grund von Sturmereignissen auf Gartengrundstücke gelangt, ist von dieser Regelung nicht betroffen und darf grundsätzlich nicht als Abfall auf den Grundstücken verbrannt werden.

Autor: Landkreis Vorpommern-Rügen, 06.10.2022