Anträge auf Grundlage der Vereinsförderrichtlinie LK V-R für das Förderjahr 2024 können bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden
Vereine im Landkreis Vorpommern-Rügen haben wieder die Möglichkeit, für das Förderjahr 2024 Zuwendungen für die Beschaffung und Reparatur von Ausstattungsgegenständen von Vereinsanlangen, von Gerätschaften zur Wartung und Pflege von Vereinsanlagen bis hin zum Kauf von Zubehör für den Vereinszweck zu beantragen.
Zuwendungsanträge können von Vereinen im Landkreis bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden.
aktuelle Vereinsförderrichtlinie LK V-R
Antrag auf Förderung von Investitionen und Aufwendungen von Vereinen