Besteht eine Meldepflicht für AR-Erkrankungen?
Einige Atemwegsinfektionen müssen sogar an das LAGuS gemeldet werden, da für sie nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) Meldepflichten bestehen. Unterschieden wird dabei nach meldepflichtigen Krankheiten (§6 IfSG) und meldepflichtigen Erregernachweise (§7 IfSG). Beispielsweise gehört die Corona-Erkrankung zu den meldepflichtigen Krankheiten, bei der Influenza ist hingegen der Nachweis der jeweiligen Viren durch die Labore meldepflichtig.
Paragraphen 6 und 7 IfSG im Vergleich:
Paragraph |
§ 6 Infektionsschutzgesetz |
§ 7 Infektionsschutzgesetz |
Meldepflicht für wen? |
Ärztinnen und Ärzte |
Labore |
Was wird gemeldet? |
Verdacht auf Erkrankung bzw. Erkrankung oder Tod in Bezug auf bestimmte Krankheiten |
Direkter oder indirekter Nachweis mit Hinweis auf akute Infektion |
Namentliche / nicht namentliche Meldung |
abhängig von Erkrankung, teilweise namentlich |
abhängig vom Erreger, zum Teil namentlich |
Beispiele |
COVID-19 |
Adenoviren, Influenzaviren |