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Hinweis

Die Bodenrichtwerte 2022 (Stichtag 01.01.2022) wurden am 20.04.2022 beschlossen!

Der Stichtag 01.01.2022 bedeutet, dass die Datengrundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte 2022 bei der jährlichen Ableitung Kaufverträge aus dem Jahr 2021 sind.

Die abgebildeten Zahlen in den einzelnen Wertzonen entsprechen dem Bodenrichtwert in €/m²!

Für die näheren Definitionen der Bodenrichtwerte klicken Sie im Atlas.VR einmal auf die Zone und in einem separaten Fenster werden die beschreibenden Kriterien angezeigt!

In Sanierungsgebieten werden sanierungsun- und sanierungsbeeinflusste Bodenrichtwerte ausgewiesen. Sofern in der Karte nur ein Wert ablesbar ist, rufen Sie gern in der Geschäftsstelle an!

Die digitale Abbildung der Bodenrichtwerte ist nicht das amtliche Verzeichnis der Bodenrichtwerte!

Bitte beachten Sie, dass Bodenrichtwerte durchschnittliche Lagewerte sind. Der spezielle Wert eines einzelnen Grundstückes kann aus der Bodenrichtwertkarte im Allgemeinen nicht abgelesen werden, da ggf. die besonderen Eigenschaften dieses Grundstückes wie z. B. die Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Ertragssituation, Erschließungszustand, Grundstücksgröße und Grundstückszuschnitt zu berücksichtigen sind.

Aus der Definition des Bodenrichtwertes (bspw. Baureifes Land, Wohnbaufläche (W) kann nicht das herrschende Baurecht abgeleitet werden. Dieses erfragen Sie bitte bei der jeweils zuständigen Gemeinde.