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Landkreis Vorpommern-Rügen widerruft Vergleichsvorschlag

Aktueller Stand des Gerichtsverfahrens im Fall der Genehmigungserteilung zur Durchführung von Gelegenheitsverkehr

Der Landkreis Vorpommern-Rügen ist Beklagter im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Greifswald, in welchem die Jagdschlossexpress- und Ausflugsfahrten GmbH aus Binz als Klägerin auftritt. In der Sache geht es um die Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Gelegenheitsverkehr auf verschiedenen Strecken auf der Insel Rügen.

Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat den gerichtlichen Vergleichsvorschlag in Bezug auf die Ortsverkehre der Klägerin in den Gemeinden Binz, Sellin und Baabe widerrufen. Dieser ist nach der Auffassung des Landkreises nicht geeignet, die Frage nach der rechtlichen Einordnung der Ortsverkehre nach dem Personenbeförderungsgesetz abschließend eindeutig zu klären.

Autor: Landkreis Vorpommern-Rügen, 01.12.2022