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Fördermöglichkeiten

Euros für die Prävention
Euros für die Prävention

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat bereits vor vielen Jahren als eines von wenigen Bundesländern ein spezielles Förderprogramm für Präventionsarbeit eingerichtet.

Seit 1995 wird in unserem Bundesland gesamtgesellschaftliche Präventionsarbeit auf Landes- und Kommunalebene über den Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung (LfK) nicht nur organisiert und koordiniert, sondern auch finanziell gefördert.

Die Fördermittel werden auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Projekten der Kriminalitätsvorbeugung beantragt und vergeben. Gefördert werden Projekte zur Kriminalitätsvorbeugung.

Zuwendungsempfänger sind:

  • Landkreise und kreisfreie Städte
  • Städte und Gemeinden
  • Freie Träger, Institutionen oder Einzelpersonen, die im Sinne der Kriminalitätsvorbeugung tätig sind 

Zuwendungsvoraussetzungen

Der Zuwendungsempfänger muss seinen Sitz und Wirkungskreis im Landkreis Vorpommern-Rügen haben. Antragsteller, die Zuwendungen für denselben Zweck bei anderen Stellen des Landes erhalten, werden nicht berücksichtigt. Bei Präventionsprojekten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit ist ein fachspezifischer Nachweis über die Qualifikation des Betreuers zu erbringen.

Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen

Es gibt zwei Möglichkeiten der Förderung

  1. Fehlbetragsfinanzierung durch den LfK (Antragsverfahren)
  2. Beteiligung des Kommunalen Präventionsrates an Präventionsprojekten (Antragsverfahren)

Für Honorarleistungen gelten folgende Regelungen:

  • 25,00 EUR pro Stunde für Honorarleistungen mit Nachweis eines Hochschulabschlusses
  • 15,00 EUR pro Stunde für qualifizierte Referenten/Trainer
  •   5,00 EUR für alle anderen Honorarleistungen

Honorarleistungen für Trainer, die Projekte mit Kindern / Jugendlichen durchführen, können durch den Präventionsrat nur übernommen werden, wenn ein Qualifizierungszertifikat vorliegt.

1. Fehlbetragsfinanzierung des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung

Die Förderung beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtsausgaben.
Über die Förderung entscheidet der LfK. Im Vorfeld müssen die Anträge durch den Kommunale Präventionsrat votiert werden.

Antragsverfahren:
Anträge  sind bis zum 30. September eines Jahres für das nachfolgende Haushaltsjahr zu übermitteln an den

Kommunaler Präventionsrat
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund

 

Verwendungsnachweis (nur bei Fehlbetragsfinanzierung)

Die einfachen Verwendungsnachweise sind durch den Zuwendungsempfänger bis spätestens sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme unter Verwendung des entsprechenden Formulars (Anlage 3) beim

Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern
Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung M-V
-Geschäftstelle-
Alexandrinenstraße 1
19055 Schwerin

 

vorzulegen. Im Verwendungsnachweis sind die einzelnen Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Reihenfolge und voneinander getrennt auszuweisen. Diesem ist ein Sachbericht beizufügen. 

Dokument-Einbindung:

2. Mikroprojekte

Der Kommunale Präventionsrat hat die Möglichkeit, sich an Projekten kriminalpräventiver Art zu beteiligen.
Für die Beteiligung ist entsprechend dem Vordruck ein Antrag beim

Kommunaler Präventionsrat
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund

zu stellen.

Nach Beendigung des Projektes ist dem Präventionsrat ein Sachbericht vorzulegen.