Bodenrichtwerte im Landkreis Vorpommern-Rügen beschlossen
Baulandflächen sowie Flächen der Land- und Forstwirtschaft
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Vorpommern-Rügen hat auf seiner Sitzung am 30. April 2019 die Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke sowie für unbebaute Baugrundstücke zum Stichtag 31.12.2018 beschlossen.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen.
Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen, dessen Eigenschaften für dieses Gebiet typisch sind (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich auf unbebaute Grundstücke.
Das Richtwertgrundstück kann sich von einem zu bewertenden Grundstück in mancherlei Hinsicht unterscheiden. Abweichungen des zu bewertenden Grundstückes vom Richtwertgrundstück in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie z. B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließungszustand, Grundstücksgestaltung und Grundstücksgröße können Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert bewirken. Weitere wichtige Aspekte der Bodenwertermittlung sind Lage, Infrastruktur und die konkrete örtliche Marktsituation.
Eventuelle Abweichungen eines einzelnen Grundstückes vom Bodenrichtwertgrundstück hinsichtlich seiner Grundstücksmerkmale (zum Beispiel hinsichtlich des Erschließungszustands, des beitrags- und abgabenrechtlichen Zustands, der Art und des Maßes der baulichen Nutzung) sind bei der Ermittlung des Verkehrswerts des betreffenden Grundstückes zu berücksichtigen.
Die Abgrenzung der Bodenrichtwertzone sowie die Festsetzung der Höhe des Bodenrichtwerts begründen keine Ansprüche zum Beispiel gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, Baugenehmigungsbehörden oder Landwirtschaftsbehörden.
Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen. Bei bebauten Grundstücken ist der Bodenrichtwert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Bodenrichtwerte sollen dazu beitragen, den Grundstücksmarkt transparenter zu machen. Sie bieten den Marktteilnehmern eine gute Orientierung bei der Preisgestaltung, sie haben jedoch keine bindende Wirkung.
Die Werte beziehen sich auf ein (fiktives) Richtwertgrundstück, dessen Merkmale angegeben werden und bei der Anwendung der Bodenrichtwerte zu berücksichtigen sind. Bei den landwirtschaftlichen Bodenrichtwerten sind diese Merkmale die Bodenzahlen (Ackerzahl, Grünlandzahl) aus der amtlichen Bodenschätzung sowie die Flächengrößen.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft
Die Werte für Ackerland wurden in 11 regionalen Zonen durchschnittlich mit 2,34 €/m² ermittelt, damit ist gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von 9 % zu verzeichnen. Die einzelnen Werte liegen zwischen 2,05 €/m² und 3,05 €/m².
Für Grünland wurden in 3 regionalen Zonen durchschnittlich 0,76 €/m² ermittelt, damit ist eine Steigerung von 9 % gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen. Die einzelnen Werte liegen zwischen 0,52 €/m² und 0,94 €/m².
Für Waldflächen sind in 2 regionalen Zonen durchschnittlich 0,71 €/m² ermittelt worden, das bedeutet eine leichte Steigerung von 8 %. Die Werte liegen bei 0,56 €/m² und 0,86 €/m².
Ein Orientierungswert für Ödland, Unland und Wasserflächen wurde mit 0,20 € ausgewiesen.
Baulandflächen
Rügen
Die niedrigsten Werte auf der Insel Rügen sind 10 €/m² im Gewerbegebiet in Teschenhagen bzw. 28 €/m² für Wohnbauland in Presenske und Reidervitz (Gemeinde Altenkirchen).
Die höchsten Werte auf der Insel Rügen sind mit 1.340 €/m² in Binz an der Strandpromenade und mit 840 (Hauptstraße, Sonnenstraße) bzw. 495 €/m² (Mittelstraße, Klünderberg, Rabenstraße), mit 550 €/m² in Sellin (Wilhelmstraße) und mit 640 €/m² in Kloster und Vitte auf Hiddensee zu verzeichnen. Durch Verkäufe in neu entstandenen Bebauungsplangebieten Bergen und Sagard konnten zwei neue Bodenrichtwerte mit 105 €/m² für den Boddenring in Bergen und 90 €/m² für den Töpferberg in Sagard ermittelt werden.
Nordvorpommern
Die niedrigsten Werte im ehemaligen Landkreis Nordvorpommern sind 6, 7 oder 8 €/m² für Wohnbauland in vielen ländlichen Orten südlich der Bundesstraße B105 zu verzeichnen.
Die höchsten Werte im ehemaligen Landkreis Nordvorpommern sind in Ahrenshoop mit 880 €/m² in der Ortslage, in Zingst mit 930 €/m² in der 1. Reihe sowie im Ostseebad Dierhagen-Ost und Dierhagen-Strand mit 610 €/m², und in der Ortslage von Neuhaus mit 570 €/m² zu verzeichnen.
In Barth werden Werte von bis zu 65 €/m² (Geschosswohnungsbau) bzw. 72 € für die westliche Ortslage, in Grimmen bis 60 €/m² (Greifswalder Chaussee – Schwedenweg) und in der Ortslage Ribnitz-Damgarten werden bis zu 75 €/m² erreicht.