Anträge auf Grundlage der Vereinsförderrichtlinie noch bis zum 31. Dezember 2022 möglich
Vereine können für 2023 Zuwendungen für Aufwendungen und Investitionen beantragen
Vereine im Landkreis Vorpommern-Rügen haben wieder die Möglichkeit, für das kommende Förderjahr 2023 Zuwendungen für die Beschaffung und Reparatur von Ausstattungsgegenständen von Vereinsanlagen, von Gerätschaften zur Wartung und Pflege von Vereinsanlagen bis hin zum Kauf von Zubehör für den Vereinszweck zu erhalten. Zuwendungsanträge können durch die Vereine noch bis zum 31. Dezember 2022 gestellt werden.
Zum Antragsformular.
Die Basis stellt die Vereinsförderrichtlinie des Landkreises Vorpommern-Rügen dar. Sie soll dazu beitragen, die ehrenamtliche Arbeit und die Entwicklung von flächendeckenden und vielseitigen Vereinsangeboten für die Bevölkerung des Landkreises in allen gesellschaftlichen Bereichen zu stärken.
Zur aktuellen Vereinsförderrichtlinie.
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