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Antrag Ratenzahlung/Stundung

Eine Stundung ist möglich, wenn die sofortige Einziehung der Forderung bei der Fälligkeit eine erhebliche Härte für den/die Schuldner*in bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird. 

Einen Antrag auf Ratenzahlung/Stundung können Sie mit Hilfe dieses Formulars stellen: 

Den ausgefüllten Antrag können Sie als Anhang über unser Kontaktformular an uns senden. Bitte wählen Sie als Betreff "Ratenzahlung/Stundung" aus.

Quelle: Eigenbetrieb Jobcenter