Seiteninhalt

Entsorgung von asbesthaltigen Baustoffen

Baustoffe aus Asbest nicht über den Restabfallbehälter entsorgen

Asbestentsorgung © Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Vorpommern-Rügen
Asbestentsorgung © Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Vorpommern-Rügen

Asbest fand bis vor wenigen Jahrzehnten als Wunderfaser in den unterschiedlichsten Bereichen Anwendung. Es ist in älteren Häusern und Wohnungen bis zum heutigen Tage verbaut. Insbesondere Wellasbestplatten, die zum Eindecken von Hausdächern verwendet wurden, stellen einen der größten Anteile an asbesthaltigen Baustoffen in unserer Region dar.

Da Asbest nachweislich als krebserzeugend gilt, werden Abfälle, die Asbestfasern beinhalten, als „gefährlicher Abfall“ eingestuft und unterliegen spezieller Entsorgungsvorschriften. Aus diesem Grund dürfen asbesthaltige Baustoffe keinesfalls illegal, z. B. über den Restabfallbehälter, entsorgt werden. Der Restabfall wird nach der Einsammlung in einer mechanischen Behandlungsanlage unter anderem zerkleinert. Dadurch würden Asbestfasern freigesetzt und die sich in der Anlage befindlichen Personen einer enorm hohen gesundheitlichen Gefährdung ausgesetzt werden.

Die Entsorgung von z. B. Wellasbestplatten von Privatpersonen ist jedoch weniger aufwendig und kostenintensiv, als oft angenommen wird. So liegt die Abfallgebühr, die für die Entsorgung einer Wellasbestplatte berechnet wird, im Landkreis Vorpommern-Rügen bei nur ca. 3,00 €. Die genauen Abfallgebühren finden Sie z. B. auf der Webseite des Eigenbetriebes unter www.awi-vr.de.

Gerne beraten Sie die Abfallberater des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft Vorpommern-Rügen zur Entsorgung von asbesthaltigen Baustoffen. Kontaktdaten finden Sie im aktuellen Abfallkalender oder auf der Website unter www.awi-vr.de.

Autor: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Vorpommern-Rügen

30.01.2023