Seiteninhalt

Mit Corona infiziert - Was nun?

Letzte Aktualisierung vom 9. Februar 2023

Die Basismaßnahmen werden immer weiter zurückgefahren. Ab dem 12. Februar 2023 hat eine nachweisliche Infektion mit dem Corona-Virus keine Folgen mehr für Durchschnittsbürger. Zahlreiche Empfehlungen auch in der Corona-Landesverordnung appellieren an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger, die mit ihrem Verhalten weiterhin gefährdete Personengruppen schützen sollten.

Für wen gilt weiter eine Isolationspflicht?

Wo es Regeln gibt, sind häufig auch Ausnahmen zu finden: Alle Personen, die

    • im Gesundheitswesen,
    • in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen oder
    • in der Eingliederungshilfe tätig sind

und die nachweislich mit Corona infiziert sind, müssen vor der Rückkehr an die Arbeitsstätte ein negatives Testergebnis nachweisen. Damit bleibt für diese Personengruppe praktisch eine Isolationspflicht bestehen. 

Alle anderen Bürger müssen die Isolation oder Quarantäne nicht mehr einhalten. Auch Kinder müssen sich nicht mehr isolieren.