Seiteninhalt

Härtefallhilfen für Energie­mehrkosten (KMU)

Das Landesförderinstitut M-V gewährt Billigkeitsleistungen an kleinste, kleine und mittlere Unternehmen bei besonderen Belastungen durch Energiemehrkosten im Jahr 2022.

Mehr Informationen zu den Förderbedingungen und zur Antragstellung finden Sie hier. Schrift­liche Anträge sind form­gebunden bis 22.03.2023 bei der Bewilligungs­behörde Landes­förderinstitut M-V einzureichen.

logo-LFI
logo-LFI

21.02.2023