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Härtefallhilfen für Energiemehrkosten (KMU)
Das Landesförderinstitut M-V gewährt Billigkeitsleistungen an kleinste, kleine und mittlere Unternehmen bei besonderen Belastungen durch Energiemehrkosten im Jahr 2022.
Mehr Informationen zu den Förderbedingungen und zur Antragstellung finden Sie hier. Schriftliche Anträge sind formgebunden bis 22.03.2023 bei der Bewilligungsbehörde Landesförderinstitut M-V einzureichen.
21.02.2023