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Illegale Ablagerungen von Pflanzenabfällen

Deponieartige Ablagerung bei Bußvitz - Ohne Verursacher haften alle für die Entsorgungskosten

Komostierung © pixabay
Komostierung © pixabay

Grün-, Rasen- und Baumschnitt sowie Laub gelten rechtlich als Abfall und dürfen nicht in der freien Natur entsorgt werden. Die Natur ist ein sensibles Ökosystem, welches bereits durch kleinere Mengen an Pflanzenabfällen aus dem Gleichgewicht geraten kann. Sei es der Grün- oder Baumschnitt, das Laub oder der abgemähte Rasen - alle pflanzlichen Abfälle aus dem Garten können Schäden in der Natur anrichten. Daher sind eine ordnungsgemäße Verwertung bzw. Entsorgung wichtig.

Die ökologisch verantwortungsvollste Variante ist die Eigenkompostierung, das Einbringen in den Boden oder das Anlegen einer Benjeshecke im Garten. Sollte dies nicht möglich sein, ist die Nutzung der Biotonne eine Alternative, Pflanzenabfälle zu entsorgen bzw. die Abgabe bei allen Wertstoffhöfen des Landkreises Vorpommern-Rügen gegen eine geringe Gebühr.

Ein illegales Ablagern in der freien Natur ist verboten. Dieses Fehlverhalten verstößt gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Eine Zuwiderhandlung kann mit einem hohen Bußgeld bestraft werden. Sollten keine Verursacher ausfindig gemacht werden, haften alle Steuerzahler für die Entsorgung.

So geschehen im Wald bei Bußvitz. Dort wurde eine deponieartige Ablagerung von über 12 Tonnen an pflanzlichen Abfällen entdeckt und beräumt. Aufgrund neuer Verkippungen wenige Tage nach der Beräumung der Fläche und auch andernorts werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachgebietes Umweltschutz des Landkreises Vorpommern-Rügen vermehrt Ortskontrollen durchführen. Hinweise aus der Bevölkerung sind ebenfalls hilfreich und stets erbeten.

Das Fachgebiet Umweltschutz appelliert an alle, Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen. Denn es sollte nicht vergessen werden, dass die finanziellen und ökologischen Kosten gemeinsam zu tragen sind.

Autor: Landkreis Vorpommern-Rügen, 05.05.2023