Gesetzliche Grundlage
Im Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Menschen mit psychischen Krankheiten Mecklenburg-Vorpommern 2016 (Psychischkrankengesetz–PsychKG M-V) ist geregelt, dass die Landkreise und kreisfreien Städte eine Stelle Psychiatriekoordination einzurichten haben.
Die Psychiatriekoordinatorin ist für die Koordination und Vernetzung der an der psychiatrischen Versorgung beteiligten Personen, Behörden, Institutionen und Verbände sowie bei der Wahrnehmung des Sicherstellungsauftrages für eine gemeindenahe und bedarfsgerechte psychiatrische Versorgung im Landkreis Vorpommern-Rügen verantwortlich.