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Informationen für behandelnde Ärzte

Informationen zu Krätze (Skabies) für Ärzte:

Die Krätze unterliegt laut §34, Abs. 5 IfSG der Meldepflicht. Nähere Erläuterungen dazu finden Sie im nachfolgenden Dokument:

Gern können Sie direkt das für Ärztinnen und Ärzte vorgesehene Melde-Formular ausdrucken und verwenden:

28.06.2023