Informationen für Gemeinschaftseinrichtungen
Immer wieder kommt es in Kindertagesstätten, Schulen oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen und -unterkünften zu Ausbrüchen von Krätzeerkrankungen. Betrachten Sie das nachfolgende Dokument als Hilfestellung für das Vorgehen bei einem Ausbruchsgeschehen innerhalb Ihrer Einrichtung:
Die Krätze-Erkrankung ist nach dem Infektionsschutzgesetz (§34, Abs. 5) benachrichtigungs- und meldepflichtig. Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen haben wie folgt vorzugehen:
Verwenden Sie gern die Liste zur Erfassung der Erkrankungsfälle in Ihrer Einrichtung :
- Krätze - Erfassungsliste170 kB