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Informationen für Gemeinschaftseinrichtungen

Immer wieder kommt es in Kindertagesstätten, Schulen oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen und -unterkünften zu Ausbrüchen von Krätzeerkrankungen. Betrachten Sie das nachfolgende Dokument als Hilfestellung für das Vorgehen bei einem Ausbruchsgeschehen innerhalb Ihrer Einrichtung:

Die Krätze-Erkrankung ist nach dem Infektionsschutzgesetz (§34, Abs. 5) benachrichtigungs- und meldepflichtig. Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen haben wie folgt vorzugehen: 

Verwenden Sie gern die Liste zur Erfassung der Erkrankungsfälle in Ihrer Einrichtung :

28.06.2023