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Informationen für Heime

So wie es in Schulen, Kitas und weiteren Gemeinschaftseinrichtungen immer wieder zu Krätze-Erkrankungen kommen kann, sind Ausbruchsgeschehen ebenso in Heimen, Obdachlosen- oder Flüchtlingsunterkünften möglich. Betrachten Sie das nachfolgende Dokument als Hilfe für das angemessene Vorgehen beim Auftreten von Erkrankungsfällen in Ihrer Einrichtung:

Die Krätze-Erkrankung ist nach dem Infektionsschutzgesetz sowohl melde- als auch benachrichtigungspflichtig. Das bedeutet, dass Einrichtungsleitungen die Gesundheitsämter über das Auftreten von Krätze-Krankheitsfällen informieren müssen. Mehr dazu:

Gern können Sie die folgende Liste zur Erfassung der Erkrankungsfälle innerhalb Ihrer Heimeinrichtung verwenden:

28.06.2023