Informationen für Heime
So wie es in Schulen, Kitas und weiteren Gemeinschaftseinrichtungen immer wieder zu Krätze-Erkrankungen kommen kann, sind Ausbruchsgeschehen ebenso in Heimen, Obdachlosen- oder Flüchtlingsunterkünften möglich. Betrachten Sie das nachfolgende Dokument als Hilfe für das angemessene Vorgehen beim Auftreten von Erkrankungsfällen in Ihrer Einrichtung:
Die Krätze-Erkrankung ist nach dem Infektionsschutzgesetz sowohl melde- als auch benachrichtigungspflichtig. Das bedeutet, dass Einrichtungsleitungen die Gesundheitsämter über das Auftreten von Krätze-Krankheitsfällen informieren müssen. Mehr dazu:
Gern können Sie die folgende Liste zur Erfassung der Erkrankungsfälle innerhalb Ihrer Heimeinrichtung verwenden:
- Krätze - Erfassungsliste170 kB