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Aktualisierte Broschüre des Finanzministeriums zum Gemeinnützigkeitsrecht

Die Broschüren "Steuertipps für Vereine" und "Leitfaden für Vereine" wurden aktualisiert und stehen auf der Internetseite des Finanzministeriums zum Download bereit.

Gemeinnützigkeit: Steuervergünstigungen - und mehr!

Erzielt ein Verein Einnahmen, tätigt er Umsätze oder erwirbt und verwaltet er Grundbesitz, ist der Gedanke an das Finanzamt vielleicht nicht weit entfernt. Denn auch Vereine unterliegen grundsätzlich der Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatz- und Grundsteuerpflicht, werden ggf. zur Grunderwerb-, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Kraftfahrzeugsteuer oder Lotteriesteuer herangezogen oder sind als Arbeitgeber verpflichtet, Lohnsteuer einzubehalten und an das Finanzamt zu zahlen.

Doch Bund, Länder und Gemeinden wissen, wie wichtig die Vereine für das Gemeinschaftsleben sind. Der Gesetzgeber hat deshalb zahlreiche steuerliche Vergünstigungen für Vereine geschaffen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke fördern. 

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04.08.2023