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Antrag auf Schwerbehinderung bei Krebs

Leistungen nach dem Schwerbehindertenrecht

Auch mit einer chronischen Krankheit wollen Betroffene ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen und an der Gesellschaft teilhaben. Der Gesetzgeber unterstützt dabei mit dem Schwerbehindertenrecht. Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen können daher Leistungen nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) erhalten:

Es werden Leistungen von Trägern im Bereich
der Rehabilitation übernommen, die

Die gesetzlich festgelegten Leistungen 
werden jedoch nur gewährt,

    • eine gesellschaftliche Teilhabe der Betroffenen fördern und
    • Benachteiligungen vermeiden oder ihnen entgegenwirken
    • wenn tatsächlich eine Behinderung vorliegt und
    • der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt wurde.


Grundsätzlich muss ein Antrag auf Schwerbehinderung bei der entsprechenden Behörde gestellt werden. Bestimmte gesundheitliche Merkmale oder Grade der Behinderung können dazu führen, Anspruch auf sogenannte Nachteilsausgleiche zu erhalten. Das können für Berufstätige beispielsweise

    • ein erhöhter Kündigungsschutz sein 
    • ggf. ein behindertengerechter Arbeitsplatz oder 
    • ein Anspruch auf Zusatzurlaub sein.

Weiterhin werden teils Steuererleichterungen oder Vergünstigen bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs gewährt. Auch der Eintritt in öffentliche Einrichtungen wie z.B. Museen oder Schwimmbäder ist für Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis in der Regel vergünstigt.

Integrationsbeauftragte des Landkreises Vorpommern-Rügen

Im Landkreis Vorpommern-Rügen wurden 2 Integrationsbeauftragte durch den Kreistag bestellt. Frau Knäbe und Herr Brelle sind ehrenamtlich tätig und können Fragen während der Sprechstunden beantworten. Die jeweiligen Termine an den Standorten Stralsund, Bergen auf Rügen und Ribnitz-Damgarten sind auf der Landkreisseite veröffentlicht.

Frau Gundela Knäbe

Integrationsbeauftragte für Menschen mit Behinderungen

+49 (172) 3217625



Frau Knäbe ist zudem Landesvorsitzende des Vereins Frauenselbsthilfe Krebs MV und SH e.V. Informationen zu den Kontaktmöglichkeiten sind unter "Selbsthilfegruppen für Onkologie" zu finden.



Herr Peter Brelle

Integrationsbeauftragter für Menschen mit Behinderungen

+49 (173) 3756691

Gesetzliche Grundlage

Die rechtliche Basis bildet das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX). Darin werden Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen getroffen. Es wird beschrieben, was nötig ist, um den  Grad der Behinderung feststellen zu lassen und eine Bestätigung in Form eines Ausweises zu erhalten.