Seiteninhalt

Online-Zulassungsdienst wird in Vorpommern-Rügen rege genutzt

Neue Möglichkeiten mit „i-Kfz Stufe 4“

Online-Zulassungsdienst © pixabay
Online-Zulassungsdienst © pixabay

Ein Fahrzeug bzw. Anhänger neu oder wieder zulassen, außer Betrieb setzen oder umschreiben – all das ist im Landkreis Vorpommern-Rügen nicht nur an den vier Bürgerservice-Standorten, sondern auch online möglich.

Kürzlich haben sich einige Änderungen beim diesbezüglichen System, der internetbasierten Fahrzeugzulassung „i-Kfz“, ergeben: Nachdem der Dienst aufgrund einer zentralen digitalen Umstellung im September nicht wie geplant nutzbar war, steht das Zulassungsportal „i-Kfz Stufe 4“ nunmehr seit Mitte Oktober beim Landkreis Vorpommern-Rügen zur Verfügung und wurde bereits von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern in Anspruch genommen.

Der Service kann neben natürlichen nun auch von juristischen Personen genutzt werden. Auch ist es seitdem möglich, sofort nach der digitalen Zulassung am Straßenverkehr teilzunehmen. Statt auf die postalische Zustellung von Kfz-Dokumenten und Plaketten zu warten, dient der vorläufige digitale Zulassungsbescheid bis zu zehn Tage als Nachweis. Zudem können mit „i-Kfz Stufe 4“ nun besondere Kennzeichen, wie E-Kennzeichen, Oldtimer- und Saisonkennzeichen online beantragt werden.

Der Online - Zulassungsdienst des Landkreises Vorpommern-Rügen steht unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.lk-vr.de/Kreisverwaltung/Onlinedienste/Online-Zulassungsdienst/ . Von dort aus ist der Zugriff zu „i-Kfz Stufe 4“ möglich. Auch können Hilfestellungen sowie Informationen zu den verschiedenen Leistungen im Detail abgerufen werden.

In diesem Zusammenhang warnt der Landkreis Vorpommern-Rügen vor einer Betrugsmasche im Internet. In den vergangenen Monaten häuften sich Fälle, bei denen Bürgerinnen und Bürger, die ihr Fahrzeug online abmelden wollten, durch verschiedene Angebote auf gefälschten Webseiten landeten und betrogen wurden:

Eine Außerbetriebsetzung wurde nur scheinbar beantragt, auf Anfrage bei der zuständigen Zulassungsbehörde erfuhren die Bürgerinnen und Bürger, dass ihr Fahrzeug nicht außer Betrieb gesetzt wurde. Das über die Webseite geforderte Geld ist weg, weitere Gebühren kamen auf die Bürgerinnen und Bürger in der zuständigen Zulassungsbehörde zu.

Deshalb rät der Landkreis Vorpommern-Rügen, die Abmeldung über die Webseite des Landkreises oder persönlich vorzunehmen. Bei Unsicherheiten oder Rückfragen aller Art steht der Bürgerservice telefonisch oder persönlich mit Rat und Tat zur Seite.

Autor: Landkreis Vorpommern-Rügen, 26.10.2023