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Zahnärztliche Gutachterliche Stellungnahmen

Der Zahnärztliche Dienst erstellt Gutachten für Sozialämter und kommunale Beihilfestellen.

Fragen nach der medizinischen Notwendigkeit der Behandlung, Art und Umfang der zahnärztlichen Therapie und nach der Wirtschaftlichkeit werden beantwortet.

Rechtsgrundlagen für die Gutachten sind das Sozialgesetzbuch (SGB), das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und das Beihilferecht (Freie Heilfürsorge).