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Anträge zur Sportförderung im Landkreis Vorpommern-Rügen bis zum 31. Dezember möglich

Anträge für die Sportförderung können an den Kreissportbund Vorpommern-Rügen gestellt werden

Sportler des Jahres © pixabay
Sportler des Jahres © pixabay

Bis zum 31. Dezember 2023 können Sportvereine des Landkreises Vorpommern-Rügen wieder Anträge für die Arbeit Ihres Vereins besonders der Kinder- und Jugendarbeit, für die Beschäftigung von Vereinssportlehrern, für Breitensportprojekte und Veranstaltungen sowie für Zuwendung bei infrastrukturellen Maßnahmen beantragen.

Ab sofort gilt hierbei die geänderte Sportförderrichtlinie, die der Kreistag am 16. Oktober 2023 beschlossen hat. Die neue Richtlinie vereinfacht zum Beispiel den Verwaltungsaufwand bei der Abrechnung der Maßnahmen, besonders bei der Grundzuwendung für die Vereine. Oft mussten die Sportvereine auch bei einer sehr geringen Zuwendung viele Dokumente für die Abrechnung einreichen. Zukünftig reichen hier die Nachweise über die Vereinstätigkeit aus, über die auch bei den Jahreshauptversammlungen abgestimmt wird.

Anträge für die Sportförderung des Landkreises Vorpommern-Rügen können an den Kreissportbund Vorpommern-Rügen gestellt werden unter https://www.ksb-vr.de/vereinsservice/vereinsfoerderung .

Autor: Landkreis Vorpommern-Rügen, 13.11.2023