Ordnungsamt des Landkreises Vorpommern-Rügen erweitert Online-Informationsangebot
Bürgerinnen und Bürger können online Versammlungen anmelden, Schwarzarbeit-Verdachtsfälle äußern etc.
Das Ordnungsamt ist für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig. Diese Aufgaben sind überaus vielfältig und umfassen die Überwachung und Durchsetzung zahlreicher Gesetze. Aktuell hat das Amt sein Online-Informationsangebot in den Bereichen Schwarzarbeit, Versammlungsangelegenheiten, Hafensicherheit, Prostituiertenschutz und Schornsteinfegerangelegenheiten erweitert.
Als Versammlungsbehörde gehört es zu den Aufgaben des Landkreises Vorpommern-Rügen, Anmeldungen zu Versammlungen unter freiem Himmel oder Aufzügen entgegenzunehmen, Kooperationsgespräche mit Bürgerinnen und Bürgern zu führen und Abstimmungen mit anderen Behörden zu treffen. Um diese Anmeldungen zu erleichtern, hat das Ordnungsamt ein komfortables Online-Anmeldeformular eingerichtet. Damit sich Bürgerinnen, Bürger und Versammlungsanmeldende vorab oder nach ihrer Anmeldung selbstständig informieren können, wurde ein Leitfaden zum Versammlungsrecht erstellt.
Das Ordnungsamt des Landkreises Vorpommern-Rügen ist auch für Teilbereiche aus dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz zuständig. Üblicherweise werden mit dem Begriff der Schwarzarbeit Steuerhinterziehung oder Beschäftigung von Personen ohne Arbeitserlaubnis verstanden.
Ordnungswidrig handelt nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) aber auch, wer der Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 der Gewerbeordnung) nicht nachgekommen ist oder die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 der Gewerbeordnung) nicht erworben hat oder ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 der Handwerksordnung [HWO]).
Zulassungspflichtige Handwerke sind in der Anlage A zur HWO geregelt. Darunter sind solche zu verstehen, die eine besondere Qualifikation zu deren Ausübung benötigen, womit üblicherweise der Meisterbrief gemeint ist. Wer etwa eine Kfz-Werkstatt betreiben möchte, in der Reparaturen an PKW und LKW vorgenommen werden sollen, benötigt selbst einen Meisterbrief oder muss eine Person, die über einen Meisterbrief verfügt, als Betriebsleitung beschäftigen.
Im Vordergrund solcher gesetzlichen Regelungen steht dabei nicht nur die Qualität handwerklicher Dienste und Werke sondern aber auch die Sicherheit der Allgemeinheit und der einzelnen Kunden. BürgerInnen können sich im Verdachtsfall mit dem Meldeformular oder über ordnungsangelegenheiten@lk-vr.de an das Ordnungsamt des Landkreises Vorpommern-Rügen wenden.
Zudem wurden das Online-Informationsangebot des Ordnungsamtes Vorpommern-Rügen um Rechtsgrundlagen, Zuständigkeiten und Beratungsstellen ergänzt.
Online-Informationsangebot des Ordnungsamtes Vorpommern-Rügen:
- Versammlungsangelegenheiten
www.lk-vr.de/Kreisverwaltung/Allgemeine-Ordnung/Versammlungs-angelegenheiten
- Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung
www.lk-vr.de/Kreisverwaltung/Allgemeine-Ordnung/Schwarzarbeit-und-illegale-Beschäftigung
- Häfen und Anlegestellen
www.lk-vr.de/Kreisverwaltung/Allgemeine-Ordnung/Häfen-und-Anlegestellen
- Prostituiertenschutz
www.lk-vr.de/Kreisverwaltung/Allgemeine-Ordnung/Prostituiertenschutz
- Schornsteinfegerangelegenheiten
www.lk-vr.de/Kreisverwaltung/Allgemeine-Ordnung/Schornsteinfegerangelegenheiten