Haushaltssperre des Bundes wurde für Bürgergeld zurückgenommen
Jobcenter können die aktiven Leistungen des SGB II erbringen
Die am 22. November 2023 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales verfügte sofortige Haushaltssperre für Eingliederungsleistungen nach dem SGB II wurde am Nachmittag des 24. November wieder aufgehoben. Das bedeutet, dass die Jobcenter die aktiven Leistungen des SGB II erbringen und unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen auch Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre eingehen können.
Zum Hintergrund: Jobcenter von Haushaltssperre des Bundes betroffen / LK Vorpommern-Rügen Web (lk-vr.de), Pressemeldung vom 24. November 2023
Quelle: Eigenbetrieb Jobcenter