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Fachdienst 45 - Bürgerservice

Alle aktuellen Informationen zur Zulassungs- oder Fahrerlaubnisbehörde, des allgemeinen Bürgerservice und zu dem Bereich Bildung und Teilhabe erhalten Sie unter folgenden Link: https://www.lk-vr.de/Kreisverwaltung/Bürgerservice/

Öffnungszeiten des Allgemeinen Bürgerservice:

Montag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag:

08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:30 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag: 07:00 - 12:00 Uhr
 

Für den Bereich Allgemeiner Bürgerservice und Bildung und Teilhabe benötigen Sie keine Terminvereinbarung. Bitte beachten Sie, dass für die Zulassungsbehörde und Fahrerlaubnisbehörde andere Öffnungzeiten gelten und Sie einen Termin benötigen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Behördennummer (03831) 115.

Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde ab 29. April 2024 an allen Standorten der Kreisverwaltung möglich

Die Leistungen der Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde im Bürgerservice des Landkreises Vorpommern-Rügen werden ab Montag, den 29. April 2024, an den Standorten Bergen auf Rügen, Grimmen, RibnitzDamgarten und Stralsund wieder angeboten.

Seit dem 27. November 2023 war dies wegen des Cyberangriffs auf die IT-Infrastruktur des Landkreises Vorpommern-Rügen nicht möglich. Während dieser Zeit hat die Hansestadt Stralsund den Landkreis Vorpommern-Rügen bei Kfz-Angelegenheiten umfänglich unterstützt. Ein besonderer Dank gilt der Hansestadt Stralsund für die unkomplizierte Zusammenarbeit.

Terminvereinbarungen:

Für die Kfz-Zulassung und den Führerscheinumtausch ist eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Termine können ab sofort ausschließlich über die Behördennummer 115 vereinbart werden. Bitte beachten Sie, dass ohne Terminvereinbarung keine Bearbeitung erfolgen kann. Derzeit ist die Terminbuchung online noch nicht möglich.

Hinweise für Autohäuser, -händler und Zulassungsdienste:

Autohäuser, -händler und Zulassungsdienste können ihre Vorgänge wie bisher täglich während der Öffnungszeiten abgeben. Die Bearbeitung erfolgt parallel und paritätisch.

Umkennzeichnung von Kfz-Kennzeichen und Wunschkennzeichen:

Ab dem 3. Juni 2024 wird es möglich sein, eine Umkennzeichnung von Kfz-Kennzeichen (von HST zu GMN, NVP, RDG, RÜG oder VR) vorzunehmen und Wunschkennzeichen zu reservieren. Bürgerinnen und Bürger, die dies vorher wünschen, zahlen eine zusätzliche Gebühr, da dies mit höherem Aufwand verbunden ist.

Führerscheinumtausch:

Ebenso beginnt am 3. Juni 2024 die Pflicht zum Umtausch alter Führerscheine, wofür Termine ab sofort ebenfalls nur telefonisch vereinbart werden können. Die Frist für den Führerscheinumtausch ist bereits Anfang Januar 2024 verlängert worden. Zwingend notwendige Tausche, zum Beispiel für Berufskraftfahrer, werden selbstverständlich vorgenommen. Bürgerinnen und Bürger werden für möglicherweise längere Wartezeiten am Telefon um Verständnis gebeten. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten mit Hochdruck daran, alle Anfragen so schnell und effizient wie möglich zu bearbeiten.