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Fachdienst 31 - Ordnung

Fachgebiet 31.10 Allgemeine Ordnung
Untere Jagdbehörde und Waffenangelegenheiten

Die Erteilung von waffenrechtlichen Erlaubnissen ist zur Zeit eingeschränkt möglich. Bitte verfolgen Sie hierzu die laufenden Pressemitteilungen der Kreisververwaltung. Eine längere Bearbeitungsdauer Ihrer Aufträge ist aufgrund des 6-monatigen Wegfalls der imminenten Systeme leider noch immer unvermeidbar.

Trotz des Ausfalls der IT-Systeme müssen jagd- und waffenrechtliche Anträge weiterhin fristgemäß gestellt werden, insbesondere die Anzeige von Waffenerwerb und -überlassung. Die entsprechenden Anträge finden Sie unter Formulare Untere Jagdbehörde bzw. Formulare Waffenangelegenheiten.

Bei der Einreichung von Anträgen zur Jagdscheinverlängerung nutzen Sie bitte bevorzugt die Versendung per Post bzw. Fax. Sofern Anträge per Fax eingereicht werden, müssen der Jagdschein bzw. die Waffenbesitzkarte per Post nachgereicht werden.

Anliegen per E-Mail können derzeit nicht über die bekannten Postfächer Jagdbehoerde[at]lk-vr.de bzw. Waffenbehoerde[at]lk-vr.de bearbeitet werden.

Infolge des Cyberangriffs kann die Bearbeitung von Anträgen mitunter zeitliche verzögert erfolgen. Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, sehen Sie bitte von Nachfragen zu bereits gestellten Anträgen ab. Alle eingehenden Anträge werden selbstverständlich mit der gebotenen Sorgfalt bearbeitet.

   

Fachgebiet 31.20 Bußgeld

Eine Online Anhörung ist zur Zeit nicht möglich.

Welche alternativen Möglichkeiten gibt es zu den Onlinefragebögen aus dem Bereich Bußgeld?
Die Bürgerinnen und Bürger können über die im Bescheid angegebene Fax- und Telefonnummern sowie auf dem postalischen Weg Kontakt aufnehmen.

 

Fachgebiet 31.50 Straßenverkehrsbehörde

  • Einreichung von Anträgen zu Baumaßnahmen gem. § 45 Abs. 6 StVO, zu Veranstaltungen und Halteverboten gem. § 45 Abs. 1 bis 3 StVO

Oben genannte Anträge sind mindestens 3 bis 4 Wochen vor der Maßnahme bzw. der Veranstaltung zu stellen und auf dem Postweg bzw. per Fax einzureichen. Die längere Bearbeitungszeit entsteht aufgrund der eingeschränkten technischen Möglichkeiten der Verwaltung.

  • Anträge gem. § 45 Abs. 6 StVO und das Informationsschreiben erhalten Sie hier.

Postanschrift:
Landkreis Vorpommern-Rügen
FG Verkehrsangelegenheiten
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund

Fax: 03831/357-444550