Fachdienst 41 - Kataster
Die E-Mailadresse kataster[at]kreisverwaltung-vr.de steht übergangsweise für folgende Anliegen bereit:
- Antragsstellung (ausschließlich in Textform)
Diese E-Mail-Adresse ist nicht für die Übermittlung von Daten im Umfang bis max. 20 MB geeignet.
Wie erreiche ich den Fachdienst Kataster und Vermessung?
Das Fachdienst Kataster und Vermessung ist telefonisch, per Post, über Fax 03831/357-44-2710 oder über die E-Mail-Adresse kataster[at]kreisverwaltung-vr.de zu erreichen.
Wie erreiche ich den Gutachterausschuss für Grundstückswerte bzw. dessen Geschäftsstelle?
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist derzeit per Post, per Mail über kataster[at]kreisverwaltung-vr.de, per Fax über 03831/357-44-4592 sowie telefonisch unter 03831/357-2818 zu erreichen.
Welche Anwendungen sind aktuell zu erreichen?
Auf der Internetseiten des Landkreises Vorpommern-Rügen ist der Atlas.VR unter dem Punkt Kreisportrait zu erreichen. Hier können Sie z.B. den Stand des Liegenschaftskatasters (Flurstücke, Gebäude, Tatsächliche Nutzung) oder die Bodenrichtwerte ansehen.
Das Geodatenportal GeoPort.VR ist für registrierte Benutzer und nur von außen zu erreichen. Der Stand der Geobasisdaten (Flurstücke, Eigentümer) ist aktuell.
Welche Anwendungen sind aktuell nicht zu erreichen?
Der GeoShop.VR ist wie gewohnt erreichbar. Der Stand der Geobasisdaten (Flurstücke, Eigentümer) ist aktuell.
WerdenAnträge auf Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erteilt?
Ja, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster können (formlos) per Post oder über die E-Mailadresse kataster[at]kreisverwaltung-vr.de beantragt werden. Die gewünschten Auszüge können wahlweise per Post oder per E-Mail zugeschickt werden.
Können Liegenschaftsvermessungen durchgeführt werden?
Liegenschaftsvermessungen können mit zeitlichen Verzögerungen und Einschränkungen durchgeführt werden.
Die für die Durchführung der Vermessung erforderlichen Nachweise aus dem Liegenschaftskataster können im Geodatenportal durch die Vermessungsstellen heruntergeladen werden. Dabei ist zu beachten, dass die seit dem 28. November 2023 fortgeführten Inhalte hier nur mit größerer Verzögerung zur Verfügung stehen.
Wird das Liegenschaftskataster nach erfolgten Liegenschaftsvermessungen durchgeführt?
Das Liegenschaftskataster kann aufgrund der eingegangenen Vermessungsschriften fortgeführt werden. Entstandene Rückstände werden schrittweise abgebaut.
Die Daten werden im Original-Datenbestand im Hause fortgeführt und den Beteiligten bekannt gegeben.
Die aktuellen Veränderungen werden in externen Datenbeständen nicht aktualisiert und stehen daher bei Auskünften vom Land M-V oder bei den anderen auskunftsberechtigten Stellen (Amtsverwaltung, amtsfreie Stadt oder Gemeindeverwaltungen sowie öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure) nicht zur Verfügung.