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Fachdienst 33 - Gesundheit

Erreichbarkeit des Fachdienstes Gesundheit

Die Erreichbarkeit des Sekretariats und der einzelnen Fachgebiete per Telefon ist für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin gewährleistet. Nach vorheriger Absprache sind Besuche vor Ort möglich. Wir bitten um Verständnis für das erhöhte Anrufvolumen.

Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Landkreises führt die bereits vereinbarten Schuleingangsuntersuchungen durch. Andere terminierte Untersuchungen, wie zum Beispiel Begutachtungen, finden ebenfalls statt.

Der zahnärztliche Dienst des Gesundheitsamtes kann die Prüfung des Mund- und Zahnstatus der Kinder und Jugendlichen in Kindergärten und Schulen vorübergehend nur eingeschränkt vornehmen. Die Angebote der Gruppenprophylaxe in den Einrichtungen können derzeit durch die Prophylaxe-Helferinnen uneingeschränkt abgedeckt werden.

Der Amtärztliche Dienst bietet regulär seine Impftermine und die Impfberatung an. Begutachten, wie beispielsweise Adoptionsverfahren, Vaterschaftsanerkennungen oder HIV-Testungen, finden nach verheriger telefonischer Vereinbarung statt.

Belehrungen nach § 42/43 Infektionsschutzgesetz - früher als Gesundheitszeugnis bekannt können an den bekannten Standorten jedoch ausschließlich mit Barzahlung angeboten werden. Die Kosten betragen 30,00 EUR. Es wird dringend um telefonische Voranmeldung gebeten.

Als Alternative können im Internet zur Verfügung stehende Online-Belehrungen genutzt werden. Diese sind bei einigen Gesundheitsämtern außerhalb bei anderen Anbietern bereits eingerichtet. Die Gebühren können hierbei unterschiedlich ausfallen.