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Verlängerung der Frist für den Führerschein-Pflichtumtausch
Die Umtauschfrist für Inhaberinnen und Inhaber der Geburtsjahre 1965 bis 1970 wurde bis zum 19. Juli 2024 verlängert. Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern hat hierzu am 27. Dezember 2023 eine Allgemeinverfügung zum Pflichtumtausch von Führerscheinen im Landkreis Vorpommern-Rügen erlassen. Mehr Informationen erhalten Sie dazu hier.