22. Müssen die Kopfbögen hinsichtlich der E-Mail-Adressen angepasst werden?
Bis zur Wiederherstellung des IT-Systems ist eine Anpassung der besonderen Kopfbögen durch jeden Fachdienst eigenständig vorzunehmen.
Die personifizierte E-Mail-Adresse ist im Kopfbogen durch die neue E-Mail-Adresse zur externen Kommunikation zu ersetzen.
Sollte dies nicht möglich oder eine zentrale Anpassung aller Dokumente im Fachverfahren einfacher sein, ist folgender Satz zu ergänzen:
Folgende E-Mail-Adresse ist bis auf Weiteres für den E-Mail-Verkehr zu verwenden ...@kreisverwaltung-vr.de