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22. Müssen die Kopfbögen hinsichtlich der E-Mail-Adressen angepasst werden?

Bis zur Wiederherstellung des IT-Systems ist eine Anpassung der besonderen Kopfbögen durch jeden Fachdienst eigenständig vorzunehmen.

Die personifizierte E-Mail-Adresse ist im Kopfbogen durch die neue E-Mail-Adresse zur externen Kommunikation zu ersetzen.

Sollte dies nicht möglich oder eine zentrale Anpassung aller Dokumente im Fachverfahren einfacher sein, ist folgender Satz zu ergänzen:

Folgende E-Mail-Adresse ist bis auf Weiteres für den E-Mail-Verkehr zu verwenden ...@kreisverwaltung-vr.de