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Erneuter Ausbruch der Geflügelpest auf Rügen

Festlegung einer Schutz- und Überwachungszone mit verpflichtenden Maßnahmen für Tierhalter

Hühner © pixabay
Hühner © pixabay

Am Sonntag, den 4. Februar 2024 musste erneut ein Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Vorpommern-Rügen festgestellt werden. Betroffen ist eine Geflügelhaltung in Gingst, Ortsteil Volsvitz. Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises hat den Tierbestand gesperrt. Eine Sperrzone mit einer Schutz- (ehemals Sperrbezirk) und Überwachungszone (ehemals Beobachtungsgebiet) in einem Radius von 3 km und 10 km um den betroffenen Geflügelbestand wurde festgelegt.

Für Tierhalter in der Sperrzone besteht ab sofort die Aufstallungspflicht. Zudem sind sie verpflichtet, die Ein- und Ausgänge zu den Geflügelhaltungen gegen unbefugtes Betreten zu sichern sowie Schuhe, Kleidung, Gerätschaften oder Fahrzeuge, die in der Geflügelhaltung eingesetzt werden, regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren. Das gehaltene Geflügel ist auf Veränderungen im Gesundheitsstatus täglich zu kontrollieren. Vermehrte Todesfälle von Tieren sind dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Vorpommern-Rügen unverzüglich mitzuteilen.

Die vollständig einzuhaltenden Anordnungen und Maßnahmen sowie die betroffenen Gemeinden und Ortsteile ergeben sich aus der Allgemeinverfügung „Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung Nr. 4 / 2024 - Einrichtung einer Sperrzone wegen des Ausbruchs der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest, HPAI)“, die am 6. Februar 2024 in Kraft tritt und eingesehen werden kann unter www.lk-vr.de/Kreisverwaltung/Veterinärwesen-undVerbraucherschutz/Tierseuchenbekämpfung/Geflügelpest-2024.

Autor: Landkreis Vorpommern-Rügen, 05.02.2024