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Vorbereitung der Badesaison 2024 startet mit Meldung zu überwachender Badestellen

Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in Vorpommern-Rügen ausdrücklich erwünscht

Jedes Jahr prüft der Fachdienst Gesundheit die Qualität der Badegewässer im Landkreis Vorpommern-Rügen. Die Badestellen werden regelmäßig kontrolliert, um für Badende das Gesundheitsrisiko möglichst gering zu halten.

Badewasserprobe © Landkreis Vorpommern-Rügen
Badewasserprobe © Landkreis Vorpommern-Rügen

Ab dem Frühjahr werden die ersten Wasserproben durch die Hygieneinspektoren genommen. Im Laufe der Badesaison werden weitere Qualitäts-Tests an den Badestellen durchgeführt. Im Labor werden die Proben auf fäkale Verunreinigungen untersucht.

Werden die gesetzlich festgelegten Grenzwerte wiederholt oder dauerhaft überschritten, raten die örtlich zuständigen Ordnungsbehörden auf Veranlassung des Gesundheitsamtes vom Baden ab oder verhängen ein Badeverbot. Die jeweils aktuellen Einstufungen der amtlich überwachten Badegewässer sind von den Badestellenbetreibern an leicht zugänglichen Stellen in Wassernähe bereitzustellen.

Die Überwachung der Badegewässer ist geregelt in der Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer in Mecklenburg-Vorpommern (Badegewässerlandesverordnung). Der gesetzliche Rahmen trat mit Wirkung vom 24. März 2008 in Kraft.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bis zum 22. März 2024 auf dem Postweg an den Fachdienst Gesundheit des Landkreises Vorpommern-Rügen wenden und Vorschläge, Bemerkungen oder Beschwerden bezüglich der bisher gemeldeten und überwachten Badestellen in der nachfolgend aufgeführten Badegewässerliste vorbringen:

Liste der amtlich überwachten Badestellen im Landkreis Vorpommern-Rügen

Die Mitarbeiter des Fachdienstes Gesundheit freuen sich auf Zuschriften und Hinweise:

Landkreis Vorpommern-Rügen
FD Gesundheit / Fachgebiet Hygiene/Infektionsschutz
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund

   

Weitere Informationen zur Badewasserhygiene im Landkreis

Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer in Mecklenburg-Vorpommern (Badegewässerlandesverordnung - BadegewLVO M-V)

Autor: Landkreis Vorpommern-Rügen, 29.02.2024