Kabelgebühren sind ab dem 01. Juli 2024 keine Kosten der Unterkunft mehr
Verfügt ein Wohnhaus über einen gemeinsamen Kabelanschluss, dürfen die Hauseigentümer*innen bzw. die Hausverwaltung die Kabelgebühren bis zum 30. Juni 2024 als Mietnebenkosten anrechnen.
Ab dem 01. Juli 2024 muss dann jeder Mieter, jede Mieterin direkt einen Vertrag für Kabelfernsehen abschließen und diesen selbst zahlen. Dadurch sind diese Kosten nicht Bestandteil der Mietnebenkosten und somit keine Kosten der Unterkunft mehr.
Wollen Beziehende von Bürgergeld weiterhin den vorhandenen Kabelanschluss nutzen, ist dieser aus dem Budget des Regelsatzes zu finanzieren. Im Regelsatz sind die entsprechenden Aufwendungen berücksichtigt.