Regionales Raumentwicklungsprogramm Vorpommern wird überarbeitet: Beteiligungsverfahren mit Erstentwurf startet
Wie entwickelt sich unsere Region weiter, beispielsweise in den Punkten Siedlungen, Wirtschaft und Infrastruktur? In welchen Gebieten wird Windenergie vorrangig zugelassen? Diese und weitere Themen sind zusammengefasst im Regionalen Raumentwicklungsprogramm Vorpommern (RREP VP). Aufgrund neuer Rahmenbedingungen, rechtlicher Grundlagen und Entwicklungen in Vorpommern ist eine Überarbeitung dessen notwendig.
Der erste Entwurf dieser Gesamtfortschreibung des RREP VP wird nun vom 7. August bis zum 7. Oktober 2024 öffentlich ausgelegt. Bürgerinnen und Bürger haben währenddessen die Gelegenheit, Hinweise dazu zu äußern oder Anregungen und Stellungnahmen abzugeben.
Die Unterlagen sind während der Auslegungsfrist digital einsehbar (www.raumordnung-mv.de und www.rpv-vorpommern.de) sowie in Papierform:
- in der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Vorpommern in Greifswald (Schuhhagen 3, 17489 Greifswald)
- in den Verwaltungen des Landkreises Vorpommern-Rügen
- Stralsund: Bürgerservice (Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund)
- Bergen auf Rügen: Bürgerservice (Störtebekerstraße 30, 18528 Bergen auf Rügen)
- Ribnitz-Damgarten: Bürgerservice (Scheunenweg 10, 18311 Ribnitz-Damgarten)
- Grimmen: Fachdienst Bau und Planung, Raum 406 (Heinrich-Heine-Straße 76, 18507 Grimmen)
- in den Verwaltungen des Landkreises Vorpommern-Greifswald.
Gemäß den Regelungen des Raumordnungsgesetzes (ROG) und des Landesplanungsgesetzes (LPlG M-V) werden die Regionalen Raumentwicklungsprogramme (RREP) aus dem Landesraumentwicklungsprogramm (LEP) abgeleitet und treffen insbesondere für die Planungsregion Vorpommern Festlegungen als Ziele und Grundsätze der Raumordnung zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes, insbesondere zu den Nutzungen und Funktionen des Raumes. Die Planungsregion Vorpommern (Geltungsbereich) umfasst die Landkreise Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen.
Die Aufstellung, Änderung und Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes erfolgt durch den Regionalen Planungsverband. Das RREP wird durch die Rechtsverordnung der Landesregierung für verbindlich erklärt.
Mehr Informationen zum Regionalen Planungsverband: http://www.rpv-vorpommern.de/