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E-Rechnung für Handwerker im B2B-Bereich

Im Rahmen des Wachstumschancengesetz wurde die Pflicht zur E-Rechnung beschlossen. Handwerksbetriebe müssen bereits dieses Jahr wissen, wie sie ab 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und archvieren - wenn sie im B2B-Bereich tätig sind.

Die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern hat alle wichtigen Informationen zu diesem Thema auf ihrer Webseite dargestellt.

Ansprechpartner:

Frank Wiechmann

Beratungsstelle für Innovation und Technologie mit Schwerpunkt Digitalisierung

Tel. 0381 4549-178, Fax 0381 4549-167, E-Mail: wiechmann.frank@hwk-omv.de

12.09.2024