Vorsorgevollmacht
Um sicherzustellen, dass die eigenen Interessen bei Eintritt eines Betreuungsfalles gewahrt werden, empfiehlt es sich, rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Mithilfe einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, die eigenen Angelegenheiten wahrzunehmen.
Die Betreuungsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen informiert und berät zum Thema Vorsorgevollmacht.
Auf Wunsch kann die Behörde Ihre Unterschrift auf Ihrer Vollmacht öffentlich beglaubigen. Voraussetzung für die Beglaubigung ist Geschäftsfähigkeit der vollmachterteilenden Person.
Sowohl für die Beratung als auch für die Beglaubigung ist eine vorherige Terminabsprache erforderlich. Bitte beachten Sie, dass beim Beglaubigungstermin die Vollmachtgeberin/der Vollmachtgeber zwingend anwesend sein muss.
Zu einem Beglaubigungstermin ist Nachfolgendes mitzubringen:
- ausgefülltes Vollmachtsformular
- Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigungsgebühr (10 Euro pro Vollmacht – am Standort Stralsund zwingend bar und passend mitzubringen) – von der Beglaubigungsgebühr kann abgesehen werden, wenn die Vollmachtgeberin/der Vollmachtgeber Sozialleistungen bezieht (ein aktueller Leistungsbescheid ist als Nachweis vorzulegen)
Zur Erstellung einer Vollmacht empfiehlt sich die Nutzung eins Formulars. Sie finden nachfolgend Formularvorschläge für die Erteilung einer Vollmacht an eine oder mehrere Personen:
Weiterführende Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht finden Sie in dieser Broschüre:
Informationsschreiben nach DSGVO zum Verfahren zur Aufklärung und Beratung über Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen sowie Verfahren zur Beglaubigung: