Registrierung als beruflich tätige Betreuerin/beruflich tätiger Betreuer
Als Berufsbetreuerin/Berufsbetreuer darf nur tätig sein, wer erfolgreich das Registrierungsverfahren durchlaufen hat. Unter anderem müssen in dem Verfahren, außer der Eignung und der Zuverlässigkeit, Fachkenntnisse nachgewiesen werden. Die Registrierung ist für alle selbständigen Berufsbetreuerinnen/Berufsbetreuer und Vereinsbetreuerinnen/Vereinsbetreuer erforderlich. Der Registrierungsantrag ist schriftlich bei der sogenannten Stammbehörde zu stellen. Die Betreuungsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen ist zuständige Stammbehörde sofern der Wohnsitz bzw. der Bürositz der Antragstellerin/des Antragstellers im Kreisgebiet liegt.
Vor Antragstellung empfiehlt sich eine Beratung bei der Betreuungsbehörde.
Hinweise zum Registrierungsantrag finden Sie in diesem Merkblatt:
Um eine optimale Bearbeitung zu gewährleisten, verwenden Sie für Ihren Registrierungsantrag unbedingt, die für Sie hier zum Download bereitgestellten Formulare.
Informationsschreiben nach DSGVO für die Tätigkeit als Betreuerin/Betreuer: