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Anträge auf Grundlage der Vereinsförderrichtlinie noch bis zum 31. Dezember 2024 möglich
Vereine im Landkreis Vorpommern-Rügen haben wieder die Möglichkeit, für das kommende Förderjahr 2025 Zuwendungen für die Beschaffung und Reparatur von Ausstattungsgegenständen von Vereinsanlagen, von Gerätschaften zur Wartung und Pflege von Vereinsanlagen bis hin zum Kauf von Zubehör für den Vereinszweck zu erhalten. Zuwendungsanträge können durch die Vereine noch bis zum 31. Dezember 2024 gestellt werden.
Die Basis stellt die Vereinsförderrichtlinie des Landkreises Vorpommern-Rügen dar. Sie soll dazu beitragen, die ehrenamtliche Arbeit und die Entwicklung von flächendeckenden und vielseitigen Vereinsangeboten für die Bevölkerung des Landkreises in allen gesellschaftlichen Bereichen zu starken.
Zur aktuellen Vereinsförderrichtlinie
Weitere Informationen zum Thema Ehrenamt im Landkreis finden Sie hier.
Autor: Landkreis Vorpommern-Rügen, 06.11.2024